Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fotografin Jacqueline Pröll (im Folgenden „Fotografin“)und der Kund:in (im Folgenden „Kund:in“) über die Erbringung von Fotografie-und/oder Videoleistungen. 1.2. Die AGB gelten auch für zukünftige Verträge, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
1.3. Abweichende, ergänzende oder widersprechende Bedingungen der Kund:in gelten nur, wenn diese schriftlich von der Fotografin bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote der Fotografin sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Fotografin nach einer entsprechenden Anfrage der Kund:in zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail oder auf anderem schriftlichen Weg erfolgen.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

3. Leistungserbringung und Nutzungsrechte

3.1. Die Fotografin behält sich vor, die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, sofern dies im Interesse der Kund:in und für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
3.2. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Überschreitung von Lieferterminen aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen ist die Fotografin zur Änderung des Liefertermins berechtigt.
3.3. Die Kund:in erhält nach vollständiger Bezahlung der Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern oder Videos, das auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkt ist. Eine Nutzung der Bilder oder Videos außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens ist nicht gestattet.

4. Urheberrecht und Bildnutzung

4.1. Alle Urheberrechte an den von der Fotografin erstellten Fotografien und Videos verbleiben bei der Fotografin. Die Kund:in erhält lediglich das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen.
4.2. Eine weitergehende Nutzung der Bilder oder Videos (z.B. für Werbung, Veröffentlichung in sozialen Medien, auf Webseiten etc.)bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4.3. Die Kund:in verpflichtet sich, die Fotografin bei jeder Veröffentlichung der Bilder oder Videos namentlich zu nennen und bei Online-Verwendung zu verlinken. Eine unbefugte Bearbeitung, Veränderung oder Vervielfältigung der Arbeiten ist nicht gestattet.

5. Eigentum und Archivierung

5.1. Das Eigentum an den originalen Bilddateien verbleibt bei der Fotografin, bis alle vereinbarten Zahlungen durch die Kund:in vollständig geleistet wurden.
5.2. Nach Erhalt der Bilddateien ist die Kund:in dafür verantwortlich, die Dateien ordnungsgemäß zu sichern. Die Fotografin speichert die Bilddateien für eine Dauer von einem Jahr nach der Lieferung der Fotos. Eine Garantie für die Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus übernimmt die Fotografin nicht.

6. Entgelt und Zusatzkosten

6.1. Das vereinbarte Entgelt richtet sich nach derjeweiligen Preisliste oder dem im Vertrag vereinbarten Preis.
6.2. Etwaige zusätzliche Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten oder Ausgaben für besondere Materialien oder Dienstleistungen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.3. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden nach Aufwand berechnet.

7. Zahlung

7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar für die erbrachten Leistungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
7.2. Bei Zahlungsverzug der Kund:in ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
7.3. Die Kund:in ist zur Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars verpflichtet, auch wenn der Auftrag aus Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, nicht vollständig ausgeführt werden kann.

8. Pflichten der Kund:in

8.1. Die Kund:in verpflichtet sich, die Fotografin bei der Ausführung der Arbeiten zu unterstützen und alle notwendigen Informationen sowie Zugang zu den gewünschten Locations rechtzeitig bereitzustellen.
8.2. Die Kund:in stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen für die Durchführung des Auftrags vorliegen (z.B. für die Nutzung von privaten oder öffentlichen Räumlichkeiten).
8.3. Die Kund:in stellt die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung von geschützten Rechten (wie Marken, Persönlichkeitsrechten etc.) geltend gemacht werden.

9. Rücktritt und Annahmeverzug

9.1. Sollte die Kund:in vom Vertrag zurücktreten wollen, muss dies schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem Shooting-Termin wird eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Honorars erhoben. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin wird das volle Honorar fällig.
9.2. Sollte die Kund:in den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen (z.B. bei Nichterscheinen oder Absage ohne rechtzeitige Mitteilung),behält sich die Fotografin vor, das vereinbarte Honorar sowie entstandene Kosten (z.B. für Vorbereitung oder Anreise) zu berechnen.
9.3. Die Kund:in ist verpflichtet, die Leistungen der Fotografin anzunehmen, sobald diese erbracht wurden.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Alle gelieferten Arbeiten (insbesondere Bildmaterial und Videos) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum der Fotografin. Die Kund:in darf diese nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe der Arbeiten ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Fotografin erlaubt.